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BeiträgeDie Beiträge sind Bringschulden und im voraus zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge wird vom erweiterten Verwaltungsausschuß im Rahmen der Vorgabe der Verbände festgesetzt.
Jahresbeiträge:
Einzelmitglieder über 18 Jahre 60,00€
Für Kinder, die noch nicht schwimmen können und als Einzelmitglied für einen Schwimmkurs angemeldet sind,wird der Beitrag erst ab Beginn des Schwimmkurses berechnet und damit zu diesem Zeitpunkt fällig.
Aufnahmegebühr:Der Verein erhebt pro Aufnahmeantrag eine einmalige Aufnahmegebühr von 30,00€ ( Bei Anmeldung eines Geschwisterkindes entfällt die Aufnahmegebühr von 30€ )
Umlagen:Umlagen werden zur Zeit nicht erhoben.
Diese Beitragsordnung tritt auf Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom
06. November 2000 ab 01. Januar 2001 in Kraft. |
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